Schreiner – Photovoltaik & Energiesysteme

Ingenieurbüro für Energieberatung, Photovoltaik und erneuerbare Energiesysteme

Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte unterstützt Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung Ihres Wohneigentums. Das Programm umfasst Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Dabei können Sie also für Ihre Sanierung pro Jahr und Wohneinheit maximal 60.000€ zu maximal 20 % (also 18.000 €) fördern lassen! In der Tabelle können Sie Ihren Zuschuss je Maßnahme für das Investitionsvolumen ermitteln.

EinzelmaßnahmenZuschussFörderfähige AusgabenMax. FörderhöheiSFP-BonusFörderfähige Ausgaben (iSFP)Max. Förderhöhe
Gebäudehülle15 %30.000 €4.500 €+5 %60.000 €12.000 €
Anlagentechnik15 %30.000 €4.500 €+5 %60.000 €12.000 €
Anlagentechnik + Gebäudehülle15 %60.000 €9.000 €+5 %90.000 €18.000€

Allgemeiner Ablauf des Antragsprozesses bei der BAFA (ca. 12 Wochen Wartezeit!):

Schritt 1: Einholung von Angeboten

Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie sich von einem Fachunternehmen für Ihre geplanten Maßnahmen ein Angebot einholen. Für einige Fördermaßnahmen ist außerdem ein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Wichtig: Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.

Schritt 2: Beauftragung der technischen Projektbeschreibung

Für jedes Fördersegment ist entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte für eine technische Projektbeschreibung (TPB) zu beauftragen. Der Fachunternehmer oder EEE stellt im Anschluss die TPB-ID zur Verfügung, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Zusätzlich kann im Vorfeld des BEG Förderverfahrens die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragt werden. Wichtig: Die TPB und der TPN haben eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten. In diesem Zeitraum müssen TBP-ID bzw. TPN-ID verwendet werden.

Schritt 3: Antrag stellen

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, achten Sie darauf, das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ aufmerksam zu lesen. Loggen Sie sich im BAFA-Portal in Ihr BAFA-Benutzerkonto ein und klicken auf den Button „+ NEUER ANTRAG“. Anschließend kann das entsprechende Online-Antragsformular von Ihnen mit Ihren Daten und Informationen gefüllt werden. Auf eigenes Risiko kann mit den Arbeiten begonnen werden.

Schritt 4: Umsetzung der Maßnahme

Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung bestimmt. Dies geschieht auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben. Abschließend wird ein Zuwendungsbescheid erstellt. Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Baubegleitung (vereinzelte Stichtermine auf der Baustelle) durch den/die Energieeffizienz-Expertin/in (die ebenfalls zu 50 % bezuschusst wird) ist erforderlich, um die fachgerechte Umsetzung sicherzustellen und einen Projektnachweis erstellen zu können.

Schritt 5: Einreichung des Verwendungsnachweises

Nach Abschluss der Maßnahme (bspw. nach dem Einbau des energieeffizienten Fensters) bedarf es eines sogenannten Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Danach kann der Verwendungsnachweis vom Antragsteller oder der bevollmächtigten Person online im BAFA-Portal eingereicht werden.

Schritt 6: Prüfung und Auszahlung

Nachdem Sie das Formular zum Verwendungsnachweis online ausgefüllt und die Nachweise (wie bspw. die Rechnungen) hochgeladen haben, wird dieser vom BAFA zusammen mit allen Nachweis-Dokumenten geprüft. Erst nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

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